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Häufig gestellte Fragen.

Wie komme ich zur logopädischen Therapie für mein Kind?

Wir haben eine "Wegleitung" geschrieben, dort finden Sie alle Angaben dazu. 

Gehen Sie auf "Links" und dann ist es unter "Downloads" der zweite Punkt. Alternativ drücken Sie hier.

Mein Kind, 3;6 Jahre alt, spricht noch nicht – Was muss ich tun?

Melden Sie sich bei Ihrem Kinder-/ oder Hausarzt. Alternativ können Sie sich auch bei der "Stiftung Schürmatt", der "Stiftung Netz", bei "zeka - zentren körperbehinderte aargau", oder bei der "St. Josef-Stiftung" melden. 

Ich kann den Termin nicht wahrnehmen, was muss ich tun?

Bitte beachten Sie, dass eine Behandlung mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden muss. Erfolgt die Absage unter Einhaltung dieser 24 Stunden, so wird der Termin nicht verrechnet.

Wer bezahlt die Therapien?

Erwachsene
Die Therapien werden von den Krankenkrassen (Grundversicherung) bezahlt.

Schulbereich
Die Therapien werden (bei Vakanz oder Warteliste) von den Gemeinden bezahlt. Eine Kostengutsprache muss zwingend vor Beginn der Therapie oder Abklärung vorliegen. Wir übernehmen diese Anfrage gerne für Sie.

Frühbereich
Die Therapien werden von den Stiftungen übernommen. Im Kanton Aargau ist es die "Stiftung Netz", die "Stiftung Schürmatt", die "zeka - zentren für körperbehinderte aargau" und die "St. Josef-Stiftung". Wir werden nicht durch diese Stiftungen finanziert, wir arbeiten auf ärztliche Anordnung und rechnen über die Krankenkasse ab, mehr dazu finden Sie unter "Links", dann bei Downloads unter "Wegleitung - wie komme ich zur logopädischen Therapie für mein Kind?"

Mein Kind geht in die Schule, darf es zu Ihnen kommen?

Ja, wenn Ihr Kind z.B. auf der Warteliste steht oder an der Schule keine logopädische Fachperson angestellt ist, kann Ihr Kind zu uns in die Therapie kommen.

Im Mai 2023 hat der Kanton Aargau auf den Mangel an Fachpersonen reagiert. Eine Zusammenarbeit mit freien Praxen ist nun möglich, der Kanton schreibt:

"Bei logopädischen Abklärungen oder logopädischen Therapien handelt es sich gemäss § 29a Schulgesetz (SAR 401.100) um ein schulisches Angebot, es herrscht somit eine Angebotspflicht. Wie bei allen Angeboten der Volksschule ist auch die Logopädie für Schülerinnen und Schüler beziehungsweise deren Eltern unentgeltlich. Die Gemeinden entscheiden, wie dieses Angebot zur Verfügung gestellt wird. Die Unentgeltlichkeit erlischt, wenn die Eltern eigenständig ein Angebot für ihr Kind bestellen, ohne, dass die Gemeinde dies inklusive Kostengutsprache vor dem Besuch bewilligt hat. (...) Um der Angebotspflicht nachzukommen, kann die Zusammenarbeit mit selbständig erwerbenden Logopädinnen/Logopäden gesucht werden.

https://www.schulen-aargau.ch/regelschule/unterricht/besondere-foerderung/schulische-heilpaedagogik-und-logopaedie?jumpto=accordion__header--accordion--section3685249--2#:~:text=Bei%20logopädischen%20Abklärungen%20oder%20logopädischen,Schüler%20beziehungsweise%20deren%20Eltern%20unentgeltlich. Eingesehen am 10.8.23

Machen Sie Hausbesuche?

Theoretisch nicht, aber es gibt immer Ausnahmefälle. Kontaktieren Sie uns, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können.

Wie lange ist die durchschnittliche Wartezeit auf einen Therapieplatz?

Wir sind bemüht unserem Motto "Keine Warteliste" treu zu bleiben und Sie direkt aufzubieten. Aktuell führen wir aber aufgrund der hohen Nachfrage leider eine Warteliste, wir bitten Sie um Verständnis.

So finden Sie uns.

So finden Sie uns.

Logopädie im Zentrum AG
Vordere Vorstadt 8
5000 Aarau

Telefon Logopädie +41 62 822 33 66

Telefon Phoniatrie  +41 61 261 31 71

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